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Restschuldbefreiung KLK Rechtsanwälte
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Wollen Sie als natürliche Person für sich eine Befreiung von Ihren Schulden erlangen, das heißt nicht für Ihren Gewerbetrieb oder Gesellschaft?
Ja
Nein
Sie üben eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, das heißt, Sie sind selbständig oder gewerblich tätig?
Ja
Nein
Sie haben auch in früheren Zeiten keine wirtschaftliche oder selbständige Tätigkeit ausgeübt?
Das trifft zu.
Doch, ich habe eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, aber meine wirtschaftlichen Verhältnisse sind überschaubar, das heißt, ich habe weniger als 20 Gläubiger und es bestehen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, das heißt, keine rückständigen Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben o. Ä. Auch war ich nicht Gesellschafter einer OHG, KG, GbR oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH.
Sofern Ihre selbständige Tätigkeit nur eine sog. Bagatelltätigkeit war und Ihr daraus erzieltes Einkommen nicht mehr als 2.100,00 EUR pro Jahr betrug, ist unter Umständen doch ein Verbraucherinsolvenzverfahren möglich.
Ich habe früher eine wirtschaftliche Tätigkeit in erheblichem Umfang ausgeübt, das heißt, ich habe mehr als 20 Gläubiger und/oder Schulden auf Grund von Arbeitsverhältnissen.
Sie haben in der Vergangenheit ein Restschuldbefreiungsverfahren erfolglos beantragt?
Ja
Nein
Sie haben eine Restschuldbefreiung innerhalb der letzten 11 Jahre gewährt bekommen?
Ja
Nein
Sie sind wegen einer Bankrottstraftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen durch ein Gericht innerhalb der letzten 5 Jahre verurteilt worden?
Ja
Nein
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Der kostenlose Restschuldbefreiung-Check ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt für den konkreten Sachverhalt und deckt nicht alle möglichen Konstellationen ab. Es wird lediglich eine erste Einschätzung anhand allgemeiner Kriterien verschafft. Daher übernehmen wir keine Haftung für das Prüfungsergebnis im Rahmen unseres kostenlosen Restschuldbefreiung-Checks. Gerne stehen wir Ihnen jedoch jederzeit für eine Erstberatung zu üblichen Konditionen zur Verfügung.
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