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Kündigung-Check rbo Oldenburg
Der rbo Kündigungscheck
Schritt
1
von
3
33%
Geschlecht
*
Herr
Frau
Ich habe eine schriftliche Kündigung erhalten.
Ja
Nein
Die Kündigungsfrist ist falsch berechnet.
Ja
Nein
Ich weiß es nicht
Die Verletzung der Kündigungsfrist führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Soweit die Kündigung wirksam ist, muss sie aber zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen werden. Eine zu kurze, fehlerhafte Kündigungsfrist und damit Verkürzung des Arbeitsverhältnisses kann in der Regel auch noch nach Ablaufen der Kündigungsschutzfrist geltend gemacht werden und damit die Vergütung für diesen Zeitraum gesichert werden
Ich habe die Kündigung vor weniger als drei Wochen erhalten.
Ja
Nein
Ich habe eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erhalten.
Ja
Nein
Ich bin noch in der Probezeit bzw. mein Arbeitsverhältnis besteht seit weniger als 6 Monaten.
Ja
Nein
Ich bin zu 50% oder mehr schwerbehindert.
Ja
Nein
Vor der Kündigung hat der Arbeitgeber das Integrationsamt angehört.
Ja
Nein
Ich weiß es nicht
ANMERKUNG: Sofern hier eine Anhörung erfolgt ist, bedeutet dies lediglich, dass die Formalie eingehalten wurde. Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, ist gesondert nach den allgemeinen Kriterien zu überprüfen.
Vor der Kündigung hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung angehört.
Ja
Nein
Ich weiß es nicht
ANMERKUNG: Sofern hier eine Anhörung erfolgt ist, bedeutet dies lediglich, dass die Formalie eingehalten wurde. Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, ist gesondert nach den allgemeinen Kriterien zu überprüfen.
Ich bin schwanger, in Mutterschutz oder in Elternzeit.
Ja
Nein
Ich bin in Elternzeit.
Ja
Nein
Ich bin Datenschutzbeauftragter, Betriebsratsmitglied oder Schwerbehindertenvertreter.
Ja
Nein
Mein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 10 Personen (ohne Azubis) insgesamt in Vollzeit.
Ja
Nein
Bei dieser Frage geht es um Ihren Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber weniger als 10 Personen in Vollzeit beschäftigen, das Arbeitsverhältnis bestand jedoch bereits vor dem 31.12.2003 und Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 5 Personen (ohne Azubis) in Vollzeit, können Sie hier Ja wählen, da dann ebenso Kündigungsschutz besteht.
Gibt es einen Betriebsrat/Personalrat?
Ja
Nein
Ich weiß es nicht
Wurde dieser zu Ihrer Kündigung wirksam angehört?
Ja
Nein
Ich weiß es nicht
Sofern im Unternehmen ein Betriebsrat eingerichtet ist muss dieser nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung angehört werden. Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats umfasst die Mitteilung über die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers, die Kündigungsart sowie den Kündigungsgrund. Die Kündigung kann erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erklärt werden und muss stets in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung stehen.
Wurden Sie gekündigt, weil Ihre Stelle weggefallen ist oder weil man Sie nicht mehr Beschäftigen kann?
Ja
Nein
Ist eine Sozialauswahl durchgeführt wurden?
Ja
Nein
Ich weiß es nicht
Wurden Sie gekündigt, weil man Ihnen ein Fehlverhalten vorwirft?
Ja
Nein
Haben Sie das Fehlverhalten begangen?
Ja
Nein
Wurde das gleiche Fehlverhalten bereits einmal abgemahnt?
Ja
Nein
Ist das mehr als 6 Monate her?
Ja
Nein
Ich weiß es nicht
Wurden Sie aus Gründen, die in Ihrer Person liegen gekündigt (z.B. weil Sie lange krank sind, an Alkoholismus leiden, angeblich ungeeignet für Ihre Arbeit sind oder ähnliches?)
Ja
Nein
Haben Sie irgendeine Idee, warum man Sie gekündigt hat?
Ja
Nein
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Wir senden Ihnen die Auswertung des Checks sofort nach Abschluss an Ihre E-Mail-Adresse.
Mit Inanspruchnahme des kostenlosen Kündigungschecks bestätige ich, dass ich den Haftungsausschluss verstanden habe und akzeptiere.
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Diese Überprüfung ersetzt keine Rechtsberatung für den konkreten Sachverhalt im Einzelfall, sondern gibt lediglich eine erste Einschätzung anhand allgemeiner Prüfungskriterien. Eine Haftung für das Prüfungsergebnis im Rahmen unseres kostenlosen Services Kündigungsscheck wird unsererseits daher nicht übernommen. Gerne stehen wir Ihnen jedoch jederzeit für eine Erstberatung zu üblichen Konditionen zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme des kostenlosen Kündigungsschecks ist die Angabe Ihrer Emailadresse erforderlich. Diese sowie Ihre Angaben im Rahmen der Anfrage werden von uns für den Zeitraum eines Monats für den Fall einer späteren Mandatserteilung gespeichert und danach gelöscht. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
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