Zum Inhalt springen

Kündigung-Check AHS

Der Kündigungscheck

Schritt 1 von 3

33%
    Die Verletzung der Kündigungsfrist führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Soweit die Kündigung wirksam ist, muss sie aber zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen werden. Eine zu kurze, fehlerhafte Kündigungsfrist und damit Verkürzung des Arbeitsverhältnisses kann in der Regel auch noch nach Ablaufen der Kündigungsschutzfrist geltend gemacht werden und damit die Vergütung für diesen Zeitraum gesichert werden
    ANMERKUNG: Sofern hier eine Anhörung erfolgt ist, bedeutet dies lediglich, dass die Formalie eingehalten wurde. Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, ist gesondert nach den allgemeinen Kriterien zu überprüfen.
    ANMERKUNG: Sofern hier eine Anhörung erfolgt ist, bedeutet dies lediglich, dass die Formalie eingehalten wurde. Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, ist gesondert nach den allgemeinen Kriterien zu überprüfen.
    Bei dieser Frage geht es um Ihren Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber weniger als 10 Personen in Vollzeit beschäftigen, das Arbeitsverhältnis bestand jedoch bereits vor dem 31.12.2003 und Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 5 Personen (ohne Azubis) in Vollzeit, können Sie hier Ja wählen, da dann ebenso Kündigungsschutz besteht.
    Sofern im Unternehmen ein Betriebsrat eingerichtet ist muss dieser nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung angehört werden. Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats umfasst die Mitteilung über die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers, die Kündigungsart sowie den Kündigungsgrund. Die Kündigung kann erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erklärt werden und muss stets in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung stehen.
  • Wir senden Ihnen die Auswertung des Checks sofort nach Abschluss an Ihre E-Mail-Adresse.
    Diese Überprüfung ersetzt keine Rechtsberatung für den konkreten Sachverhalt im Einzelfall, sondern gibt lediglich eine erste Einschätzung anhand allgemeiner Prüfungskriterien. Eine Haftung für das Prüfungsergebnis im Rahmen unseres kostenlosen Services Kündigungsscheck wird unsererseits daher nicht übernommen. Gerne stehen wir Ihnen jedoch jederzeit für eine Erstberatung zu üblichen Konditionen zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme des kostenlosen Kündigungsschecks ist die Angabe Ihrer Emailadresse erforderlich. Diese sowie Ihre Angaben im Rahmen der Anfrage werden von uns für den Zeitraum eines Monats für den Fall einer späteren Mandatserteilung gespeichert und danach gelöscht. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
    Für die Inanspruchnahme des kostenlosen Kündigungschecks ist die Angabe Ihrer Emailadresse erforderlich. Diese, sowie Ihre sonstigen Angaben im Rahmen der Anfrage, werden von uns für den Zeitraum eines Monats für den Fall einer späteren Mandatserteilung gespeichert und danach gelöscht.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.